Es wird ein Chartervertrag für eine Crew und eine Reise abgeschlossen. Der Charterer muß nicht der Skipper sein, aber es muß für jede Reise ein für die Sicherheit und Unversehrtheit der Crew und des Schiffes verantwortlicher Skipper festgelegt sein.
Ein Vertrag könnte wie folgt aussehen:
Vereinbarung zwischen Vercharterer und Herrn/Frau ___________ (Charterer)
Der Vercharterer verchartert an den Charterer in der Zeit von ___bis____einen Katamaran zum Preis von z.B. 200.- Euro/Tag für ein Segeltörn in ___________ oder von ___________ nach__________. Damit beträgt die Chartergebühr __x200=_____ Euro.
Das Schiff liegt z.Z. im Hafen von ___________ und wird auch dort wieder übergegeben oder wird in der Marina ______________ übergeben.
Skipper ist der Charterer oder Skipper ist Herr/Frau _________.
Der Skipper hat folgende Lizenzen: z.B. Sport-Küstenschiffer-Schein und Beschränkt gültiges Funkbetriebs-Zeugnis. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für die Unversehrtheit, Sicherheit, Pflege und Sauberkeit der Yacht.
Die Crew besteht aus dem Skipper und ____________(es folgt eine Crewliste).
Der Chartervertrag kommt durch Überweisung der Chartergebühr auf das Konto des Vercharterers und ihre Annahme zustande. Der Reisetermin ist damit fest gebucht. Sollte das Schiff aus technischen Gründen nicht einsatzfähig sein, wird die gesammte Gebühr erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind normaler Weise nicht möglich.